In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können.

In Deutschland gibt es drei Stufen der Altersvorsorge.
1. Basisvorsorge Dazu zählen die gesetzliche Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente.

2. Geförderte Vorsorge Dazu zählen Verträge der betrieblichen Altersvorsorge und Riester-Verträge. Ergo überwiegend an Arbeitnehmer gerichtet.

3. Ungeförderte Vorsorge Also etwa private Lebens- oder Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rungen. Darüber hinaus lässt sich auch mit verschiedenen Sparplänen vorsorgen, etwa Festgeldanlagen, Aktienpakete oder Edelmetalle.

In der Regel sind alle Erwerbstätigen über die erste Stufe abgesichert. Es ist jedem selbst überlassen, zusätzlich in der Stufe zwei oder drei anzusparen. Welche Altersvorsorge die richtige ist, ist abhängig von der beruflichen, sozialen Situation, wie viel zur Zeit zur Rente noch bleibt und wie flexibel angespart werden soll.

Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Rente? Oder doch die klassische Le¬bens¬ver¬si-che¬rung, Aktienfonds, Finanzprodukte wie Festgeld oder Immobilien? Für die Altersvorsorge gibt es viele Möglichkeiten. Dabei den Durchblick zu behalten, fällt schwer. Trotzdem ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn am Ende steht immer die Frage: Reicht die Rente, um einen gewissen Lebensstandard im Alter zu sichern?

1. Der Weg zur passenden Altersvorsorge
Diserens Finance hilft Ihnen, einen Überblick über mögliche Vorsorgeformen zu bekommen und den Weg zur passenden Altersvorsorge einfacher zu finden. Kennen Sie die Rentenansprüche und sind Ihnen die drei Stufen der Altersvorsorge mit ihren einzelnen Vorsorgemöglichkeiten vertraut?

Schritt 1: Bestandsaufnahme machen
Um zu wissen, ob die spätere Rente gut zum Leben reicht, kommen Sie um eine Bestandsaufnahme nicht herum. Wichtig ist herauszufinden, wie viel Rente Sie voraussichtlich einmal aus der Pflichtabsicherung erhalten werden – also abhängig von der Berufsgruppe aus der gesetzlichen Rente oder aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Schauen Sie dazu einmal auf die jährliche Renteninformation und schätzen dann ab, was fehlt. Das ist die sogenannte Rentenlücke. Gesetzliche Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rung – Die meisten Angestellten sind im staatlichen Rentensystem pflichtversichert. Darüber hinaus umfasst die Pflichtversicherung auch einige selbstständige Berufe, die als schutzbedürftig gelten, etwa viele Handwerksberufe, Fahrlehrer, Fitnesstrainer, aber auch Erzieher, selbstständige Lehrer, Hebammen oder Physiotherapeuten. Eine vollständige Liste aller Pflichtversicherten gibt es bei der Deutschen Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rung. Die gesetzliche Rente wird voraussichtlich immer weniger zum Einkommen im Alter beitragen. Denn die Gesellschaft in Deutschland wird älter, und künftig müssen immer weniger Erwerbstätige mit ihren Beiträgen immer mehr Renten finanzieren. Die Folge: Das Rentenniveau sinkt. Schon 2018 bekam ein langjährig versicherter Durchschnittsverdiener gut 1.280 Euro Rente vor Steuern – das sind 48,1 Prozent gemessen am Durchschnittseinkommen (vor Steuern). Der Rentenreform von 2004 folgend soll das Mindest-Rentenniveau im Jahr 2030 bei 43 Prozent liegen. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten möchte, muss also zusätzlich vorsorgen. Berufsständische Versorgungswerke – Freiberufler, die in sogenannten Kammerberufen arbeiten, sind dort pflichtversichert. Zu der Gruppe zählen klassischerweise niedergelassene Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und einige mehr. Anders als die gesetzliche Ren¬ten¬ver-si¬che¬rung legen Versorgungswerke die Beiträge ihrer Mitglieder am Kapitalmarkt an – dabei zahlt jeder Versicherte für seine eigene Rente ein.

Dennoch müssen auch Freiberufler damit rechnen, dass sie künftig weniger Rente aus den Versorgungswerken beziehen. Die anhaltenden Niedrigzinsen drücken bis heute auf die Erträge. So fällt es den Anbietern immer schwerer, das Rentenniveau für ihre Mitglieder zu sichern. Auch Freiberufler sollten sich daher mit den zusätzlichen Vorsorgemöglichkeiten von Diserens Finance auseinandersetzen. Keine verpflichtende Basisabsicherung – Selbstständige, die weder in der gesetzlichen Ren¬ten¬ver¬si-che¬rung pflichtversichert noch Mitglied in einem Versorgungswerk sind, müssen sich komplett selbst um ihre Rente kümmern. Sie sollten sich in jedem Fall damit befassen, welche Alternativen Ihnen Diserens Finance anbieten kann. Gesetzliche Pension – Sie ist die klassische Altersversorgung für alle, die im öffentlich-rechtlichen Dienst arbeiten, also etwa Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Pfarrer. Die Altersbezüge, für die Bund oder Länder aufkommen, sind in der Regel höher als die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Dennoch sollten auch Beamte privat vorsorgen.

Schritt 2: Möglichkeiten der Altersvorsorge kennen
Der Überblick über mögliche Arten der Altersvorsorge gelingt besser, wenn man die jeweilige Vorsorgeform bestimmten Kategorien zuordnet. Wir beschreiben das hier mit den drei Stufen der Altersvorsorge. Gegliedert sind diese Stufen vor allem nach ihrer steuerlichen Behandlung.
Erste Stufe – Dort finden sich all jene Vorsorgelösungen, die für den künftigen Rentner eine Basisversorgung sicherstellen sollen. Dazu gehört zum einen die gesetzliche Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rung, der alle Angestellten und manche Selbstständige verpflichtend angehören. Zum anderen zählen dazu die berufsständischen Versorgungswerke, über die bestimmte freie Berufe – Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, Steuerberater und andere – verpflichtend abgesichert sind. Auch Rürup-Renten (Basisrenten) zählen zur ersten Stufe. Sie waren in erster Linie für gutverdienende Selbstständige gedacht – abschließen darf sie aber jeder. Sparer können zwischen einer klassischen Rürup-Rentenversicherung oder einer Variante mit höherem Aktien-Anteil wählen. All diesen Vorsorgeformen gemein ist die steuerliche Förderung: Sämtliche Beiträge zählen zu den Sonderausgaben für die Basisvorsorge. Die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgungswerke können Sparer vollständig absetzen. Rürup-Beiträge sind zu 89 Prozent absetzbar, jedes Jahr stufenweise etwas mehr und 2025 dann ebenfalls zu 100 Prozent. Dafür fallen auf die Renten später Steuern an.

Zweite Stufe – Zur zweiten Stufe zählen geförderte Vorsorgeverträge, insbesondere Riester-Verträge und die betriebliche Altersvorsorge. Sie kommen vor allem für Angestellte infrage. Riester-Verträge sind zwar oft private (fondsgebundene) Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rungen oder Fondssparpläne, die allerdings staatlich gefördert sind. Einerseits zahlt der Staat Zulagen, andererseits lassen sich Beiträge von der Steuer absetzen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Arbeitnehmer oft in klassische Ren¬ten¬ver¬si¬che-rungen an, die der Arbeitgeber ausgewählt hat (Direktversicherung). Arbeitnehmer profitieren in diesem Fall aber davon, dass sie auf ihre Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen. Gefördert werden maximal 4 Prozent der Bei¬trags¬be¬messungs¬grenze der Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rung, im Jahr 2019 waren das 268 Euro monatlich. Wenn der Chef noch etwas obendrauf gibt, lohnen sich solche Verträge in den meisten Fällen; als Faustregel gelten die eingesparten Sozialbeiträge von etwa 20 Prozent. Spätere Renten aus der zweiten Stufe müssen Sparer mit ihrem persönlichen Steuersatz im Alter versteuern. Bei Betriebsrenten zahlst Du im Alter auch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pfle¬ge¬ver-si¬che¬rung, also 18,5 Prozent, wenn Du Kinder hast (Stand: 2019). Umso wichtiger ist es also, dass der Arbeitgeber etwas dazugibt.

Dritte Stufe – In die dritte Stufe fallen alle privaten Vorsorgeverträge ohne besondere Förderung, also klassische oder fondsgebundene private Le¬bens¬ver¬si¬che¬rung¬en oder Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rungen. Die Beiträge für solche Sparformen zahlen Verbraucher aus ihrem Nettogehalt – das heißt, sie haben bereits Einkommensteuer auf die Beiträge abgeführt. Als Ausgleich dafür zahlen Sparer in der Ansparphase keine Steuern auf Dividenden- oder Zinserträge. Und auch die späteren Renten sind nur geringfügig besteuert, nämlich mit dem sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie alt jemand ist, wenn er die Rente bezieht. Wer etwa mit 65 Jahren in die Rentenphase wechselt, muss 18 Prozent der ausgezahlten Rente versteuern. Die Tabelle zum Ertragsanteil finden Sie im Paragraf 22 des Einkommensteuergesetzes. Wer sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen möchte, bezahlt den persönlichen Einkommensteuersatz auf die Hälfte der Summe. Ergänzende Möglichkeiten – Über die offiziellen drei Stufen hinaus können sich Sparer auch überlegen, flexibel und ebenso risikoarm – also ohne eine Lebens- oder Ren¬ten¬ver¬si¬che¬rung – anzusparen. Das geht zum Beispiel mit einem Sparplan auf börsengehandelte Aktien-Indexfonds (ETF-Sparplan). Dabei fließen monatlich geringe Raten von 50 Euro oder 100 Euro in einen kostengünstigen Aktien-Indexfonds (Exchange Traded Funds, kurz ETF). Alternativ können Sparer auch einmalig einen größeren Betrag in einen Aktienfonds oder ETF anlegen. Wichtig ist, langfristig dabeizubleiben und einen Fonds zu wählen, der viele Aktien aus unterschiedlichen Ländern, Branchen und Währungen enthält. Dann gleichen sich Schwankungen an den Börsen eher aus, und die Chance auf eine gute positive Jahresrendite nimmt zu. Wenn Sie schon Kapital angelegt haben, bieten sich auch Festgelder für langfristige Erträge an.

Wer Geld flexibel anlegt, kommt nicht in den Genuss spezieller steuerlicher Vorteile.
Beiträge in ETFs beispielsweise bezahlt der Sparer aus dem bereits besteuerten Nettoeinkommen. Zins- oder Dividendeneinnahmen und spätere Verkaufserlöse muss er dann erneut mit dem Abgeltungssteuersatz besteuern. Immobilien – Auch wenn sie nicht immer gemeinsam mit den sonstigen Vorsorgelösungen genannt werden: Natürlich eignen sich auch Immobilien zur Altersvorsorge. Das gilt insbesondere, wenn Sie selbst im Haus oder in der Wohnung wohnen. Allerdings sind die Preise für Immobilien seit dem Jahr 2010 von Jahr zu Jahr gestiegen, vor allem in den größeren Städten und Ballungsräumen. Niedrige Finanzierungskosten können die (zu) teuren Kaufpreise nicht immer aufwiegen. Wer über einen Kauf nachdenkt, sollte also genau abwägen. Ebenfalls wichtig: Bei selbst genutzten Immobilien gibt es Steuervorteile. Sowohl die Wertsteigerungen und auch monatlichen Erträge in Form der eingesparten Miete sind steuerfrei.

Im Ergebnis erfolgt Ihre individuelle Prüfung.
Hierbei sollten Sie sich schon jetzt folgende Fragen stellen:

1. Welche Vorsorgeformen können Sie überhaupt wählen? Nicht alle Formen sind für alle Berufsgruppen abschließbar.

2. Welche Vorsorgeform ist in Ihrer Situation am sinnvollsten? Je nach Einkommens- und Familiensituation lohnt sich der eine oder andere Vertrag eher.

3. Welcher Anlagetyp sind Sie? Möchten Sie eine geringe, aber sichere Zusatzrente – oder wollen Sie die Chancen am Aktienmarkt nutzen und sind Sie bereit, ein gewisses Risiko einzugehen? Risikofreie Möglichkeiten bieten sich zum Beispiel auch bei Festgeldern an.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Die Berater von Diserens Finance werden Sie unterstützen. Sie erhalten eine kostenfreie Beratung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.